Donnerstag, 2. Dezember 2010

Betrüger-Inkasso hat Antwort

Die Betrüger-Inkasso, die ich hier schonmal erwähnt hatte, wurde jetzt vom Anwalt aufgefordert, die unberechtigten Forderungen zurük zu nehmen.
Originalton: "Wenn das Einfordern von unberechtigten Forderungen strafbar wäre, hätten wir alle weniger zu tun!"
Er war leicht am Seufzen...

Aber da ich den Widerruf nunmal nicht mehr vorliegen habe, wollte ich denen nicht selber antworten.
Er soll sich seinen Feierabend ja auch redlich verdienen... ;-)

Für alle, die nicht Anwalt sind: Man muss eigentlich nur warten, bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt und einen Widerruf schreiben.